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Der Trainingsanbieter und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine der folgenden Bedingungen setzt eine mit dem Kunden abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung außer Kraft oder schränkt diese ein.
Der Trainingsanbieter ist nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für andere Kunden durchzuführen.
Die Rechte an den vom Trainingsanbieter bereitgestellten Unterlagen und Materialien gehen nicht an den Kunden oder die Seminarteilnehmer über. Sie sind lediglich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Die Rechte an den vom Kunden oder den Seminarteilnehmern bereitgestellten Unterlagen und Materialien gehen nicht an den Trainingsanbieter über.
Der Trainingsanbieter ist berechtigt, den Kunden im üblichen Rahmen als Referenz zu nennen.